Klassenübersicht
Motorräder
Klasse AM:
-->Fahrzeuge:
- Zweirädrige/Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH von max. 45 km/h
Hubraum von max. 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
Leistung von max. 4 kW bei Elektromotoren - Vierrädrige Kleinkrafträder mit: bbH von max. 45 km/h
Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung von max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
-->Bemerkung: -----------------
-->Mindestalter: 15 Jahre
Klasse A1:
-->Fahrzeuge:
- Krafträder mit: Hubraum von max. 125 cm³
Leistung von max. 11 kW
Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,1 kW/kg - Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern: Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
Leistung von max. 15 kW
-->Bemerkung: Einschluss der AM
-->Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2:
-->Fahrzeuge:
- Krafträder mit: Leistung von max. 35 kW
Verhältnis von Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
-->Bemerkung: Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren > keine Theorie erforderlich
Einschluss: AM, A1
-->Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A:
--> Fahrzeuge:
- Krafträder mit: Leistung über 35 kW
- Dreirädrige Krafträder mit: Leistung über 15 kW
- Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern: Leistung über 15 kW
-->Bemerkung: Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren > keine Theorie erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
-->Mindestalter: 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Auto
Klasse B:
-->Fahrzeuge:
- Kraftfahrzeug - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - mit: zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
-->Bemerkung: Einschluss: AM, L
Anhängerregelung: Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg, zG der Fahrzeugkombination darf nicht überschritten werden
--> Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Anhänger
Klasse BE
-->Fahrzeuge
- Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger: zG des Anhängers über 750 kg
-->Bemerkung: Vorbesitz B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung erforderlich
--> Mindestalter: vgl. Klasse B
Klasse B96
-->Fahrzeuge:
- Kfz der Klasse B mit Anhänger: zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg bis max. 4.250 kg
-->Bemerkung: Wird durch die Zuteilung der Schüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung erforderlich > aber besondere Fahrerschulung
-->Mindestalter: vgl. Klasse B